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Wie ermittle ich den zu versteuernden Eigenverbrauch einer Photovoltaikanlage?

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Kurze Antwort: Wenn deine Photovoltaik Anlage maximal 30 kWp hat und auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert ist, musst du deinen Photovoltaik Eigenverbrauch seit 2023 gar nicht mehr versteuern. Weder bei der Einkommensteuer noch bei der Umsatzsteuer. Für die große Mehrheit der privaten Betreiber ist das Thema Photovoltaik Steuer damit erledigt.

Aber es gibt Ausnahmen. Und genau für diese Fälle ist dieser Artikel gedacht. Wenn du eine Altanlage betreibst, die noch in der Regelbesteuerung steckt, eine Solaranlage über 30 kWp hast oder rückwirkende Steuerkorrekturen für die Jahre vor 2023 vornehmen willst, musst du wissen, wie der zu versteuernde Eigenverbrauch berechnet wird.

Wir erklären dir beide Berechnungsmethoden Schritt für Schritt, mit konkreten Zahlen und Rechenbeispielen. So kannst du die Angaben für deine Steuererklärung selbst ermitteln, ohne sofort einen Steuerberater beauftragen zu müssen.

Muss ich meinen Eigenverbrauch überhaupt versteuern?

Bevor du anfängst zu rechnen, kläre zuerst, ob du überhaupt betroffen bist. Denn seit dem Jahressteuergesetz 2022 sind die meisten privaten PV-Betreiber komplett steuerbefreit. Diese Änderung hat die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen grundlegend vereinfacht.

Einkommensteuer befreit seit 2022

Seit dem Steuerjahr 2022 (rückwirkend) sind Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von PV Anlagen bis 30 Kilowatt Peak von der Einkommensteuer befreit. Das regelt § 3 Nr. 72 EStG. Die Einkommensteuerpflicht für den Photovoltaik Eigenverbrauch entfällt damit vollständig. Konkret bedeutet das: Du musst für den selbst verbrauchten Solarstrom keinen geldwerten Vorteil mehr in der Steuererklärung angeben, keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen und keine Anlage G mehr ausfüllen.

Die Befreiung gilt, wenn deine Anlage maximal 30 kWp leistet (laut Marktstammdatenregister), auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert ist und bei Mehrfamilienhäusern die Grenze von 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit nicht überschritten wird.

Umsatzsteuer: 0 % seit 2023

Seit Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen ein Umsatzsteuer-Nullsteuersatz. Das bedeutet: Beim Kauf der Anlage zahlst du keine 19 % Mehrwertsteuer. Dadurch entfällt als Betreiber einer PV Anlage auch der Grund, sich für die Regelbesteuerung zu entscheiden. Die Kleinunternehmerregelung ist für Neuanlagen seitdem der Standard. Eine Umsatzsteuervoranmeldung musst du als Kleinunternehmer ebenfalls nicht abgeben.

Die allgemeinen Regelungen zum Thema Photovoltaik Steuer erklären wir ausführlich in unserem Beitrag: PV-Steuer 2026. Dort findest du alle Details zu den verschiedenen Steuerarten, zum Nullsteuersatz und zur Kleinunternehmerregelung:

Wer muss den Eigenverbrauch einer Photovoltaikanlage noch versteuern?

Trotz der Steuerbefreiung gibt es Fälle, in denen du den Eigenverbrauch weiterhin ermitteln und versteuern musst:

  • Fall 1: Deine Anlage hat mehr als 30 kWp. Die Steuerbefreiung greift nicht. Du musst Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklären, und der Eigenverbrauch gilt als Entnahme, die zu versteuern ist. Unter Umständen fällt sogar Gewerbesteuer an.
  • Fall 2: Du hast dich vor 2023 für die Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer entschieden und bist noch nicht in die Kleinunternehmerregelung gewechselt. Dann fällt Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch an.
  • Fall 3: Du korrigierst rückwirkend Steuererklärungen für die Jahre 2020, 2021 oder 2022. Für diese Zeiträume gelten teilweise noch die alten Regelungen.
  • Fall 4: Deine Anlage wird gewerblich genutzt (z. B. auf einem Betriebsgebäude mit Gewinnerzielungsabsicht) und fällt nicht unter die Befreiung.

Wenn keiner dieser Fälle auf dich zutrifft, kannst du hier aufhören zu lesen. Dein Eigenverbrauch ist steuerfrei. Genieße deinen Solarstrom.

Fall 1
PV-Anlage
Anlage > 30 kWp
Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklären. Eigenverbrauch gilt als Entnahme – steuerpflichtig. Ggf. auch Gewerbesteuer.
Fall 2
Info
Regelbesteuerung vor 2023 gewählt
Noch kein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung. Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch fällt an.
Fall 3
Dateianhang
Korrektur für 2020–2022
Rückwirkende Korrekturen für diese Jahre. Alte Regelungen gelten teilweise noch – Eigenverbrauch prüfen.
Fall 4
Strom
Gewerbliche Nutzung
z. B. Anlage auf Betriebsgebäude mit Gewinnerzielungsabsicht. Fällt nicht unter die Steuerbefreiung.
Keiner dieser Fälle trifft auf dich zu?
Sonne
Eigenverbrauch ist steuerfrei
Kein weiterer Handlungsbedarf. Genieße deinen Solarstrom.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung deines Eigenverbrauchs

Schritt 1: Eigenverbrauch in kWh ermitteln

Bevor du einen Euro-Betrag errechnen kannst, brauchst du eine Zahl: Wie viele Kilowattstunden hast du im betreffenden Jahr selbst verbraucht?

Die Formel ist einfach:

Eigenverbrauch (kWh) =
Gesamterzeugung (kWh) − Einspeisung ins öffentliche Netz (kWh)

Woher kommen die Daten?

Gesamterzeugung: Ablesen am Erzeugungszähler deines Wechselrichters. Fast alle modernen Wechselrichter (FoxEss, Growatt, Huawei) zeigen die Jahreserzeugung in der Monitoring-App oder auf der Website des Herstellers an. Alternativ kannst du den Wert am Display des Wechselrichters ablesen.

Einspeisung: Ablesen am Einspeisezähler. Das ist der Zähler, den der Netzbetreiber installiert hat und der misst, wie viel Strom du ins Stromnetz einspeist. Den Jahreswert findest du auf der Abrechnung deines Netzbetreibers (Einspeiseabrechnung) oder du liest ihn zum Jahresende direkt am Zähler ab.

Rechenbeispiel

Deine 10 kWp Anlage hat im Jahr 2025 insgesamt 9.200 kWh erzeugt (laut Wechselrichter-App). Der Einspeisezähler zeigt, dass 6.400 kWh ins öffentliche Netz geflossen sind.

Eigenverbrauch = 9.200 − 6.400 = 2.800 kWh

Diese 2.800 kWh hast du selbst verbraucht. Diesen Wert brauchst du für den nächsten Schritt.

Gesamtertrag laut Wechselrichter-App
PV-Anlage
9.200
kWh
10 kWp Anlage
Jahr 2025
Einspeisung laut Einspeisezähler
Einspeisung
6.400
kWh
ins öffentliche
Netz eingespeist
=
Eigenverbrauch (selbst genutzt)
Eigenverbrauch
2.800
kWh
selbst verbraucht
im Jahr 2025
Sonne
Dein Eigenverbrauch für den nächsten Schritt
2.800 kWh
Diese 2.800 kWh hast du selbst verbraucht. Diesen Wert brauchst du für den nächsten Schritt.
9.200 − 6.400 = 2.800 kWh


Was, wenn du keinen Erzeugungszähler hast?

Bei älteren Anlagen, die vor 2012 in Betrieb genommen wurden, fehlt manchmal ein separater Erzeugungszähler. In diesem Fall schätzt das Finanzamt die Gesamterzeugung. Als Richtwert gelten 800 bis 1.000 kWh pro kWp und Jahr, je nach Region. Bei einer 10 kWp Anlage mit 10 PV Modulen wäre das 8.000 bis 10.000 kWh. Die eingespeiste Menge wird vom Einspeisezähler abgelesen, die Differenz ergibt den geschätzten Eigenverbrauch.

Schritt 2: Eigenverbrauch in Euro bewerten

Jetzt wird es steuerlich relevant. Das Finanzamt akzeptiert zwei Methoden, um den Photovoltaik Eigenverbrauch in einen Euro-Betrag umzurechnen. Du darfst die für dich günstigere Methode wählen – diese Entscheidung triffst du einmal pro Steuerjahr.

Methode 1: Pauschale Ermittlung mit 20 Cent pro kWh

Das Finanzamt erlaubt die pauschale Ermittlung des Eigenverbrauchs mit 20 Cent pro Kilowattstunde als Betriebseinnahme. Das vereinfacht die Berechnung erheblich.

Formel:
Zu versteuernder Eigenverbrauch (€) = Eigenverbrauch (kWh) x 0,20 €

Rechenbeispiel: 2.800 kWh x 0,20 € = 560 €

Diese 560 Euro sind die Betriebseinnahme, die du in der EÜR als Entnahme angibst.

Methode 2: Bewertung zum Wiederbeschaffungswert (Strompreis des Versorgers)

Alternativ kannst du den Eigenverbrauch mit dem tatsächlichen Strompreis bewerten, den dein Energieversorger für Netzstrom berechnet. Das lohnt sich, wenn dein Stromtarif unter 20 Cent pro kWh liegt – was 2026 allerdings kaum noch vorkommt.

Zu versteuernder Eigenverbrauch (€) =
Eigenverbrauch (kWh) x Strompreis deines Versorgers (€/kWh)

Rechenbeispiel: Dein Netzstrompreis beträgt 37 Cent pro kWh. 2.800 kWh x 0,37 € = 1.036 €

In diesem Fall wäre die Pauschale mit 560 Euro deutlich günstiger. Bei einem Strompreis von 37 Cent ist die Pauschalmethode fast immer die bessere Wahl.

Manche Finanzämter akzeptieren als dritte Variante die Erzeugungskosten – also die tatsächlichen Herstellungskosten deines Solarstroms (Abschreibung, Wartung, Versicherung geteilt durch die erzeugte kWh-Menge). Das ergibt typisch 6 bis 10 Cent pro kWh und wäre die günstigste Methode. Allerdings wird diese Variante nicht einheitlich von allen Finanzämtern anerkannt. Kläre das im Zweifelsfall mit deinem Steuerberater.

Schritt 3: Eigenverbrauch in der Steuererklärung eintragen

Wo genau trägst du die Zahlen ein? Das hängt davon ab, ob es um die Einkommensteuer oder die Umsatzsteuer geht.

Bei der Einkommensteuer (Anlage EÜR)

Wenn du eine EÜR erstellen musst (Anlagen über 30 kWp oder Altanlagen mit Gewinnerzielungsabsicht), gehst du so vor:

Der ermittelte Euro-Betrag (z. B. 560 Euro bei der pauschalen Ermittlung) wird als Betriebseinnahme in der Anlage EÜR eingetragen. Genauer: als „Entnahme von Gegenständen und sonstigen Leistungen" (Zeile 18 der EÜR, Stand 2025). Zusammen mit der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ergibt das deine gesamten Betriebseinnahmen.

Von diesen Einnahmen ziehst du die Ausgaben ab: Abschreibung der Anlage (Anschaffungskosten ÷ 20 Jahre), Versicherung, Wartung, Zählergebühren und gegebenenfalls Kreditzinsen. Die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ergibt deinen zu versteuernden Gewinn aus dem Betrieb der Photovoltaik Anlage. Dieser Gewinn wird deinem übrigen Einkommen hinzugerechnet und mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.

Bei der Umsatzsteuer (Umsatzsteuererklärung)

Falls du noch in der Regelbesteuerung bist, musst du auf den Eigenverbrauch Umsatzsteuer abführen. Der Eigenverbrauch gilt als „unentgeltliche Wertabgabe" und wird mit 19 % belastet. In diesem Fall musst du auch eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und den Umsatz aus dem Eigenverbrauch dort erfassen.

Rechenbeispiel: 560 Euro Eigenverbrauch × 19 % = 106,40 Euro Umsatzsteuer

Diesen Betrag trägst du in der Umsatzsteuererklärung ein. Seit dem 1. Januar 2023 gilt allerdings der Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation neuer PV-Anlagen. Wenn du deine Solaranlage 2023 oder später gekauft hast, bist du in der Regel Kleinunternehmer und musst keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch abführen.

[Platzhalter: Schaubild – Entscheidungsbaum: Muss ich Eigenverbrauch versteuern? Ja/Nein-Pfad]

Zusammenfassung: Die drei Schritte auf einen Blick


Schritt Was du tust Ergebnis
1. Eigenverbrauch in kWh Gesamterzeugung (Wechselrichter) − Einspeisung (Einspeisezähler) z. B. 2.800 kWh
2. Bewertung in Euro Pauschale: 2.800 kWh x 0,20 € = 560 € ODER Wiederbeschaffungswert: 2.800 kWh x Strompreis z. B. 560 € (Pauschale)
3. Eintrag Steuererklärung EÜR als Entnahme (Einkommensteuer) und/oder USt-Erklärung (Umsatzsteuer) Betriebseinnahme in der EÜR

Was du brauchst: Checkliste für die Steuererklärung

Damit du alles beisammen hast, hier die Unterlagen und Daten, die du für die Ermittlung des zu versteuernden Eigenverbrauchs brauchst:


Check
Jahresertrag der PV-Anlage in kW
aus der Wechselrichter-App
(z. B. FoxEss, Growatt, Huawei Monitoring)
Check
Einspeiseabrechnung
vom Netzbetreiber – zeigt eingespeiste kWh
und die EEG-Einspeisevergütung
Check
Stromrechnung
vom Energieversorger – für den Arbeitspreis
pro kWh (Wiederbeschaffungswert-Methode)
Check
Kaufrechnung der Anlage
für die Abschreibung,
falls du eine EÜR erstellst
Check
Nachweis der Anlagengröße
in Kilowatt Peak (kWp) –
Auszug aus dem Marktstammdatenregister

Sonderfall: Anlage mit Stromspeicher

Wenn du einen Stromspeicher hast, ändert sich an der Berechnung nichts. Der Speicher verschiebt den Zeitpunkt des Eigenverbrauchs (von mittags auf abends), ändert aber nicht die Gesamtmenge. Die Formel bleibt identisch:

Eigenverbrauch = Gesamterzeugung − Einspeisung

Der Stromspeicher sorgt dafür, dass dein Eigenverbrauch höher ausfällt (typisch 60 bis 80 % statt 25 bis 35 % ohne Speicher). Steuerlich bedeutet ein höherer Eigenverbrauch auch eine höhere Entnahme – aber nur, wenn du überhaupt versteuern musst. Für PV Anlagen bis 30 kWp ist der Eigenverbrauch seit 2022 komplett steuerbefreit, egal wie hoch er ist.

Eigenverbrauch erhöhen statt versteuern

Für alle, die unter die Steuerbefreiung fallen (PV Anlagen bis 30 Kilowatt Peak), gilt: Je mehr Solarstrom du selbst verbrauchst, desto mehr sparst du. Denn jede Kilowattstunde Eigenverbrauch ersetzt teuren Netzstrom zu aktuell rund 37 Cent – steuerfrei. In dieser Kategorie kannst du als Betreiber einer PV Anlage richtig profitieren.

Die wirksamsten Hebel, um deinen Eigenverbrauch zu steigern:

  • Stromspeicher nachrüsten: Steigert den Eigenverbrauch von 25–35 % auf 60–80 %.
  • Lastverschiebung: Waschmaschine, Geschirrspüler und Trockner tagsüber laufen lassen, wenn die Sonne scheint.
  • Heizstab oder Hybridboiler: Überschüssigen Solarstrom zur Warmwasserbereitung nutzen. Wallbox fürs E-Auto: Überschussladen in der Mittagszeit – günstiger als jede Tankstelle.
  • Energiemanagementsystem: Intelligente Steuerung, die alle Verbraucher automatisch auf den Solarstrom abstimmt.

Erfahre auch mehr in unserem Beitrag: Netzgebühr? No way! So nutzt du deinen Strom lieber selbst

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Häufig gestellte Fragen zur Ermittlung des zu versteuernden Eigenverbrauchs einer Photovoltaikanlage

Wenn du deine Photovoltaik Anlage seit 2023 in Betrieb genommen hast und sie maximal 30 kWp leistet, hat das Bundesfinanzministerium auf den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung verzichtet. Du musst dich also nicht mehr beim Finanzamt als Unternehmer anmelden. Für Anlagen über 30 kWp oder gewerblich genutzte Anlagen ist die steuerliche Erfassung jedoch weiterhin Pflicht. In diesem Fall füllst du den Fragebogen über das ELSTER-Portal aus.
Ja. Wenn du weder einen Erzeugungszähler noch Monitoring-Daten deines Wechselrichters vorlegen kannst, darf das Finanzamt den Ertrag schätzen. Als Richtwert gelten 800 bis 1.000 kWh pro kWp installierter Leistung pro Jahr. Bei einer 10 kWp Anlage mit 22 PV Modulen ergibt das 8.000 bis 10.000 kWh geschätzten Jahresertrag. Abzüglich der nachgewiesenen Einspeisung (laut Netzbetreiber-Abrechnung) ergibt sich der geschätzte Eigenverbrauch. Tipp: Die Schätzung fällt oft höher aus als der tatsächliche Verbrauch. Investiere in einen Erzeugungszähler oder nutze die Monitoring-App deines Wechselrichters – das spart dir bares Geld bei der Steuererklärung.
Gewerbesteuer fällt erst an, wenn dein Gewinn aus dem Betrieb der PV-Anlage den Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr übersteigt. Bei einer typischen Solaranlage auf dem Einfamilienhaus (bis 30 kWp) ist das praktisch ausgeschlossen – zumal die Einnahmen seit 2022 einkommensteuerbefreit sind und die Gewerbesteuer an die Einkommensteuerpflicht gekoppelt ist. Relevant wird die Gewerbesteuer nur bei großen Anlagen (über 30 kWp) mit hoher Einspeisung, die als Gewerbebetrieb geführt werden.
Nichts Wesentliches. Der Stromspeicher erhöht zwar deinen Eigenverbrauch, ändert aber weder die Berechnungsmethode noch die steuerliche Kategorie deiner Anlage. Wenn du unter der 30-kWp-Grenze liegst, bleibt dein Eigenverbrauch steuerfrei – unabhängig davon, ob du 30 % oder 80 % selbst verbrauchst. Der Kauf der Anlage inklusive Speicher-Nachrüstung fällt zudem unter den Nullsteuersatz (0 % MwSt.), wenn der Speicher als wesentliche Komponente einer Photovoltaik Anlage gilt.
Du rechnest anteilig. Wenn deine Solaranlage z. B. am 1. Juli in Betrieb genommen wurde, erfasst du nur die Erzeugung und Einspeisung ab diesem Datum. Die Formel bleibt gleich: Eigenverbrauch = Gesamterzeugung ab Inbetriebnahme − Einspeisung ab Inbetriebnahme. Im ersten Jahr ist der Eigenverbrauch in kWh naturgemäß niedriger. Achte darauf, den Zählerstand bei Inbetriebnahme zu notieren – das erspart dir später Diskussionen mit dem Finanzamt.
In der EÜR stellst du den Einnahmen (Einspeisevergütung + bewerteter Eigenverbrauch) deine Betriebsausgaben gegenüber. Absetzbar sind: die lineare Abschreibung über 20 Jahre (Anschaffungskosten ÷ 20), Zinsen für einen PV-Kredit, Versicherungsbeiträge, Wartungs- und Reinigungskosten, Zählergebühren, Reparaturen und anteilige Kosten für einen Steuerberater. Je höher deine Ausgaben, desto niedriger dein zu versteuernden Gewinn. Bei vielen Altanlagen übersteigen die Ausgaben sogar die Einnahmen – dann machst du steuerlich einen Verlust, den du mit deinem übrigen Einkommen verrechnen kannst.
Nein. Balkonkraftwerke liegen mit ihrer Leistung (typisch 0,8 bis 2 kWp) weit unter der 30-kWp-Grenze. Damit fallen sie automatisch unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG. Weder Einkommensteuer noch Umsatzsteuer fallen an. Auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du für ein Balkonkraftwerk nicht ausfüllen. Die einzige Pflicht: Anmeldung im Marktstammdatenregister.

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