Du möchtest deine eigene Energie erzeugen, unabhängig von steigenden Stromkosten werden und fragst dich: Wie groß darf meine PV-Anlage eigentlich sein, ohne dass ich mich mit aufwendigen Genehmigungsverfahren herumschlagen muss? Eine hervorragende Frage! Die gute Nachricht vorweg: Für die allermeisten Photovoltaik Anlagen auf privaten Wohngebäuden – ob auf Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern – brauchst du keine Baugenehmigung. Eine Anmeldung ist jedoch fast immer Pflicht.
In diesem Artikel erklären wir dir alles, was du als Hausbesitzer wissen musst. Wir schlüsseln den Unterschied zwischen Anmeldung und Genehmigung auf, zeigen dir die konkreten Grenzen und geben dir praxisnahe Tipps für deine Solaranlagen auf dem Dach, im Garten oder auf der Garage – egal ob du PV Module auf dem Dach oder eine Mini Solaranlage am Balkongeländer installieren willst.
Der entscheidende Unterschied: Anmeldung vs. Genehmigung
Bevor wir in die Details gehen, müssen wir zwei Begriffe sauber voneinander trennen, die oft verwechselt werden. Das ist der Schlüssel zum Verständnis der gesamten Thematik und gibt dir die Sicherheit, die du für dein Projekt brauchst.
- Die Anmeldung: Dies ist eine reine Informationspflicht. Du teilst den Behörden und dem Netzbetreiber mit, dass du eine Anlage betreibst. Diese Anmeldung ist für praktisch jede netzgekoppelte Anlage – vom kleinen Balkonkraftwerk bis zur großen Dachanlage – zwingend erforderlich. Sie erfolgt bei zwei Stellen:
- Marktstammdatenregister (MaStR): Das ist das offizielle Register der Bundesnetzagentur für alle Energieerzeugungsanlagen in Deutschland. Die Eintragung ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Netzbetreiber: Dein lokaler Netzbetreiber muss ebenfalls informiert werden, um die Stabilität des Stromnetzes zu gewährleisten.
- Die Genehmigung: Hierbei handelt es sich um eine Baugenehmigung. Sie ist eine Erlaubnis deiner örtlichen Baubehörde, ein Bauvorhaben durchführen zu dürfen. Eine solche Genehmigung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen für PV-Anlagen notwendig. Der Regelfall ist die genehmigungsfreie Installation.
Die magische Grenze: Wann ist eine PV-Anlage genehmigungsfrei?
Die entscheidende Frage ist: Wann überschreitet man die Grenze von der reinen Anmeldepflicht zur Genehmigungspflicht? Die Antwort darauf findet sich in den Bauordnungen der Bundesländer und wird durch neue Gesetze wie das Solarpaket I beeinflusst.
Die allgemeine Bagatellgrenze laut Landesbauordnung
Die meisten Bundesländer haben in ihrer jeweiligen Landesbauordnung eine sogenannte Bagatellgrenze für Solaranlagen festgelegt. Das bedeutet, dass Anlagen bis zu einer bestimmten Größe oder an bestimmten Orten als unbedeutendes Bauvorhaben gelten und daher verfahrensfrei sind. Typischerweise ist eine Photovoltaik genehmigungsfrei, wenn sie auf Dächern oder an Fassaden von Gebäuden installiert wird. Bei Freiflächenanlagen (z. B. im Garten) gibt es oft konkrete Grenzen, beispielsweise bis zu einer Höhe von 3 Metern und einer Gesamtlänge von 9 Metern.
Wichtig: Auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, musst du dich immer an öffentlich-rechtliche Vorschriften halten. Dazu gehören zum Beispiel Vorgaben aus dem Bebauungsplan deiner Gemeinde oder Abstandsregeln zum Nachbargrundstück.
Leistungsgrenzen in kWp: Was gilt für Dachanlagen?
Oft wird gefragt: Ab wie viel kWp ist eine PV-Anlage genehmigungspflichtig? Eine pauschale Leistungsgrenze in Kilowatt-Peak (kWp), ab der eine Baugenehmigung fällig wird, gibt es im Baurecht so nicht. Die Genehmigungsfreiheit hängt primär vom Standort (auf dem Dach, an der Fassade) ab, nicht von der Leistung.
Für private Dachanlagen kannst du davon ausgehen, dass du von 5 kWp über 10 kWp PV-Anlagen bis hin zu 30 kWp in der Regel keine Baugenehmigung benötigst. Die Vereinfachungen durch das Solarpaket I zielen genau darauf ab, den Zubau in diesem Segment so unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Das erleichtert nicht nur die Stromerzeugung aus Solarstrom, sondern auch den Eigenverbrauch.
Die neuen Regeln durch das Solarpaket I
Das Solarpaket I hat 2024 einige Hürden für private Erzeuger abgebaut. Die wichtigsten Änderungen bezüglich der Genehmigung sind:
- Vereinfachte Anmeldung: Die Anmeldung beim Netzbetreiber für Anlagen bis 30 kWp wurde deutlich vereinfacht.
- Balkonkraftwerke: Die Leistungsgrenze für vereinfacht anmeldepflichtige Balkonkraftwerke wurde von 600 auf 800 Watt Wechselrichterleistung angehoben. Außerdem wurde die Meldung beim Netzbetreiber abgeschafft – die Registrierung im Marktstammdatenregister genügt.
- Gewerbeimmobilien: Auch hier wurden die Regeln für Anlagen auf Dächern gelockert, was den Zubau insgesamt beschleunigt.
Genehmigungsfreie Solaranlagen für jeden Standort: Ein Überblick
Je nachdem, wo du deine Anlage installieren möchtest, gelten leicht unterschiedliche Regeln.
Das Balkonkraftwerk: Maximale Größe und Vorschriften
Seit dem Solarpaket I darf der Wechselrichter deines Balkonkraftwerks bis zu 800 Watt ins Netz einspeisen. Die installierte Modulleistung darf bis zu 2.000 Wp betragen. Eine Baugenehmigung ist hierfür nicht erforderlich. Du musst die Anlage lediglich im Marktstammdatenregister eintragen.
Die Solaranlage im Garten: Was ist ohne Genehmigung erlaubt?
Eine Solaranlage im Garten oder auf einem Gartenhaus gilt als bauliche Anlage. Hier ist die Landesbauordnung entscheidend. In vielen Bundesländern sind Anlagen bis zu 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge genehmigungsfrei. Prüfe aber unbedingt den Bebauungsplan deiner Gemeinde! Er kann strengere Vorgaben enthalten.
PV-Anlage auf Garage & Carport: Die wichtigsten Regeln
Für Solaranlagen auf Garagen und Carports gelten ähnliche Regeln wie für Dachanlagen auf Wohnhäusern: Sie sind in der Regel genehmigungsfrei. Eine Solaranlage auf dem Carport genehmigungsfrei zu errichten, ist also meist möglich, erfordert aber eine sorgfältige technische Prüfung. Ein entscheidender Punkt ist hier die Statik: Du musst sicherstellen, dass die Konstruktion das zusätzliche Gewicht der Module tragen kann.
Sonderfall Fassadenanlage & Denkmalschutz
Solaranlagen an der Fassade sind zwar oft genehmigungsfrei, können aber das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes stark verändern. Das kann zu Diskussionen mit der Baubehörde führen. Absolut kritisch wird es bei Gebäuden unter Denkmalschutz. Hier ist eine Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde so gut wie immer erforderlich. Der Traum von Denkmalschutz und PV-Anlage ohne Genehmigung lässt sich in der Praxis also kaum realisieren.
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